10.10.2002 | 00:00 Uhr

Schranken für vergleichende Werbung

Auch wenn eine vergleichende Werbung jetzt nicht mehr völlig unzulässig ist, so ist der Systemvergleich zweier Produkte auch dann nicht erlaubt, wenn die konkurrierenden Produkte gar nicht verglichen werden, sondern die Werbeaussage sich ausschließlich auf die Nachteile des anderen Systems stützt (Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 6 U 203/00) (jlp)



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Das ist der richtige Weg in die Zukunft einer IT-Messe.
Abwarten, aber einen Versuch ist jedenfalls wert.
Ein neuer Name allein wird nicht reichen, um große Firmen anzulocken.
Ein IT-Event in München ist für mich grundsätzlich uninteressant.
Wer hat sich denn diesen Namen überlegt?
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