24.10.2002 | 00:00 Uhr

Arbeitsunfall unter der Hoteldusche?

Ein in der Etagendusche eines Hotels erlittener Unfall kann von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Arbeitsunfall ge-wertet werden. Auch auf einer Dienstreise ist laut dem Bundessozialgericht die körperliche Rei-nigung grundsätzlich dem unver-sicherten persönlichen Bereich zuzuordnen. Umstände, die ausnahmsweise einen Zusammenhang des Duschbades mit der versicherten Tätigkeit begründen, sah das Gericht im verhandelten Fall nicht (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 21/01 R). (jlp)



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