Arbeitgeber muss Kommunikationsmittel stellen
28.10.2008 | 09:00 Uhr
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG stehen dem Betriebsrat für Sitzungen, Besprechungen und die laufende Geschäftsführung die benötigten Informations- und Kommunikationsmittel ...
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