usedSoft erwirkt wieder eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft
Am Landgericht Hamburg hat der Gebraucht-Software-Händer usedSoft eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Demnach (Az. 416 O 103/08) sei es dem Software-Hersteller untersagt, irreführende Behauptungen zur Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels zu verbreiten.
Im Einzelnen dürfe nun Microsoft nicht mehr behaupten, dass das Oberlandesgericht Hamburg am 7. Februar 2007 (Aktenzeichen 5 U 140/06) das Urteil des LG Hamburg vom 29. Juni 2006 widerrufen habe. Ferner ist nach usedSofts Ansicht die Aussage verboten, dass in Quintessenz des OLG-Urteils Werbung für gebrauchte Software erlaubt sei, der Handel damit jedoch nicht.
"Die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg zeigt deutlich, dass der Gewohnheitsmonopolist Microsoft im deutschen Rechtsstaat nicht machen kann was er will", erklärte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider gewohnt kampfeslustig. "Die Entscheidung ist zudem ein klares Signal für einen freien Software-Markt in Europa und gegen die Monopolpolitik der amerikanischen Software-Giganten." (rw)
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