Karlsruhe stoppt Online-Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur sogenannten Online-Durchsuchung verworfen. Zugleich führte das Gericht zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein neues Grundrecht ein, das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". 1983 hatte das Karlsruher Gericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeführt.
Das NRW-Gesetz, so der erste Senat in Kurlsruhe, verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht, heißt es in der Begründung. Künftig ist das heimliche Ausspähen der Computer nur noch zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Zudem sei der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.
Die bisherige Erlaubnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt damit das Grundgesetz und ist damit nichtig.
Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online- Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt. Ihrer Auffassung nach, verletzte die Erlaubnis zur heimlichen Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Die Richter sahen aber noch mehr Gründe gegen die heimliche Online-Durchsuchung, unter anderem den Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.
Das gilt allerdings nur für die private Datenspeicherung: "Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein", heißt es weiter in dem Urteil.
(mf)

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