Beschwerde stattgegeben
27.02.2008 | 11:00 Uhr

Karlsruhe stoppt Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur sogenannten Online-Durchsuchung verworfen. Zugleich führte das Gericht zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein neues Grundrecht ein, das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". 1983 hatte das Karlsruher Gericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeführt.


Das NRW-Gesetz, so der erste Senat in Kurlsruhe, verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht, heißt es in der Begründung. Künftig ist das heimliche Ausspähen der Computer nur noch zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Zudem sei der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.

Die bisherige Erlaubnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt damit das Grundgesetz und ist damit nichtig.

Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online- Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt. Ihrer Auffassung nach, verletzte die Erlaubnis zur heimlichen Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist. Die Richter sahen aber noch mehr Gründe gegen die heimliche Online-Durchsuchung, unter anderem den Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.

Das gilt allerdings nur für die private Datenspeicherung: "Nimmt der Staat im Internet dagegen öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein", heißt es weiter in dem Urteil.
(mf)


Mehr zum Thema
  • Verdeckte Online-Durchsuchung ist unzulässig - aber: Dies gilt nicht für den Verfassungsschutz NRW! mehr
  • Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig mehr
Blank
Mehr zu diesen Stichworten: Online-Durchsuchung, Internet-Recht
Mehr aus der Rubrik: Februar 2008
Themennewsletter News bestellen
Blank
Meinungen schreiben
Benutzername:
Passwort:
 
Umfrage der Woche
Nachfolger der Münchner IT-Messe Systems wird 2009 die "discuss & discover - beyond bits and bytes". Was denken Sie?
Das ist der richtige Weg in die Zukunft einer IT-Messe.
Abwarten, aber einen Versuch ist jedenfalls wert.
Ein neuer Name allein wird nicht reichen, um große Firmen anzulocken.
Ein IT-Event in München ist für mich grundsätzlich uninteressant.
Wer hat sich denn diesen Namen überlegt?
Die beliebtesten Bildergalerien
Ingram Micro Retail Summer 2008 - Teil 2 Admin-Babes 2008 Die schönsten Messe-Babes der CES 2008 Aldi PC November 2008

 
Newsletter