17.05.2005 | 00:00 Uhr

Arbeitsunfall: Keine Lohnfortzahlung bei grober Fahrlässigkeit


Krankgeschriebene Arbeitnehmer können den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung verlieren, wenn sie die Krankheit grob fahrlässig selbst verursacht haben. Das berichtet der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt. Die Richter hatten damit die Klage eines Lageristen gegen ein Nahrungsmittelunternehmen zurückgewiesen (Az: 6 Sa 437/04).


Beim Versuch, ohne Leiter eine Packung Tiefkühlgemüse aus einem hohen Regal zu nehmen, war der Mann gestürzt und hatte sich einen Bänderriss am Fuß zugezogen. Vier Wochen war er daraufhin krankgeschrieben. Die Lohnfortzahlung in Höhe von rund 1800 Euro verweigerte die Firma.

Laut Urteil hätte der erfahrene Lagerarbeiter wissen müssen, dass er beim Besteigen des hohen Regals den Halt verlieren und abrutschen könnte. Dass er dennoch nicht die Leiter benutzt habe, sei als "gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen erwartete Verhalten" zu werten. Wegen "grober Fahrlässigkeit" sei ein Lohnanspruch deshalb entfallen. (mf)


Mehr zum Thema
  • Unfall auf Betriebstoilette: Versicherung muss nicht zahlen mehr
  • Arbeitsunfall auf Inline-Skates mehr
  • Dienstreise: Nicht jeder Unfall ist ein Arbeitsunfall mehr
  • Steuertipp: Finanzamt zahlt für Unfallschaden mehr
  • Sammelfahrt zum Einsatzort: Nach Unfall kein Schadensersatz vom Arbeitgeber mehr
Blank
Mehr zu diesen Stichworten: Urteil, Arbeitsunfall, Recht
Mehr aus der Rubrik: Alle News
Themennewsletter News bestellen
Blank
Meinungen schreiben
Benutzername:
Passwort:
 
Umfrage der Woche
Nachfolger der Münchner IT-Messe Systems wird 2009 die "discuss & discover - beyond bits and bytes". Was denken Sie?
Das ist der richtige Weg in die Zukunft einer IT-Messe.
Abwarten, aber einen Versuch ist jedenfalls wert.
Ein neuer Name allein wird nicht reichen, um große Firmen anzulocken.
Ein IT-Event in München ist für mich grundsätzlich uninteressant.
Wer hat sich denn diesen Namen überlegt?
Die beliebtesten Bildergalerien
Ingram Micro Retail Summer 2008 - Teil 2 Admin-Babes 2008 Die schönsten Messe-Babes der CES 2008 Aldi PC November 2008

 
Newsletter