Verspätete Fahrtkosten-Erstattung kann zur verdeckten Gewinnausschüttung führen
Zahlungsverzögerungen bei der Fahrtkostenerstattung lassen nicht unbedingt auf eine verdeckte Gewinnausschüttung schließen - so ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, teilt der Informationsdienst GmbH-Tip mit.
Ein GmbH-Chef hatte beim Einsatz seines Privat-PKW für dienstliche Zwecke zwar vertraglich Anspruch auf Erstattung seiner Kosten, verzichtete darauf aber mehrere Jahre wegen Liquiditätsengpässen seiner GmbH. Das Finanzamt erkannte jedoch die gebildeten Verbindlichkeiten nicht an und erfasste sie als verdeckte Gewinnausschüttungen. Die daraufhin erhobene Klage war erfolgreich.
Die Richter beurteilten den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttung als unbegründet, da die Fahrtkostenerstattung ernstlich vereinbart war. Die Gründe für den Aufschub der Zahlungen seinen nachvollziehbar gewesen. Auch ein fremder Arbeitnehmer hätte sie hingenommen, meinten die Richter wohlwollend. Die Vermeidung eines Bankkredits aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei angemessen und nachvollziehbar (Az. 6 K 302/00). (bz)


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