15.01.2004 | 00:00 Uhr

Verspätete Fahrtkosten-Erstattung kann zur verdeckten Gewinnausschüttung führen

Zahlungsverzögerungen bei der Fahrtkostenerstattung lassen nicht unbedingt auf eine verdeckte Gewinnausschüttung schließen - so ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, teilt der Informationsdienst GmbH-Tip mit.


Ein GmbH-Chef hatte beim Einsatz seines Privat-PKW für dienstliche Zwecke zwar vertraglich Anspruch auf Erstattung seiner Kosten, verzichtete darauf aber mehrere Jahre wegen Liquiditätsengpässen seiner GmbH. Das Finanzamt erkannte jedoch die gebildeten Verbindlichkeiten nicht an und erfasste sie als verdeckte Gewinnausschüttungen. Die daraufhin erhobene Klage war erfolgreich.

Die Richter beurteilten den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttung als unbegründet, da die Fahrtkostenerstattung ernstlich vereinbart war. Die Gründe für den Aufschub der Zahlungen seinen nachvollziehbar gewesen. Auch ein fremder Arbeitnehmer hätte sie hingenommen, meinten die Richter wohlwollend. Die Vermeidung eines Bankkredits aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei angemessen und nachvollziehbar (Az. 6 K 302/00). (bz)


Blank
Mehr aus der Rubrik: Alle News
Themennewsletter News bestellen
Blank
GmbH-Tip mit." name="articleabstract"/>
Meinungen schreiben
Benutzername:
Passwort:
 
Umfrage der Woche
Nachfolger der Münchner IT-Messe Systems wird 2009 die "discuss & discover - beyond bits and bytes". Was denken Sie?
Das ist der richtige Weg in die Zukunft einer IT-Messe.
Abwarten, aber einen Versuch ist jedenfalls wert.
Ein neuer Name allein wird nicht reichen, um große Firmen anzulocken.
Ein IT-Event in München ist für mich grundsätzlich uninteressant.
Wer hat sich denn diesen Namen überlegt?
Die beliebtesten Bildergalerien
Ingram Micro Retail Summer 2008 - Teil 2 Admin-Babes 2008 Die schönsten Messe-Babes der CES 2008 Aldi PC November 2008

 
Newsletter