Dienstreise: Nicht jeder Unfall ist ein Arbeitsunfall
Verletzt sich ein Geschäftsreisender bei einem privaten Museumsbesuch, so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. Das stellt das Sozialgericht Düsseldorf fest (Az. S 3 U 11/02).
Der Kläger plante während einer Geschäftsreise einen privaten Museumsbesuch. Mit dabei sein sollten auch der Geschäftspartner sowie die beiden Ehefrauen. Auf dem Museumsvorplatz knickte der Kläger mit dem Fuß um und zog sich eine Außenbandruptur des Sprunggelenks zu. Diesen Unfall wollte der Betroffene als Arbeitsunfall anerkannt haben.
Die Richter meinten dazu: Zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit bestehe kein rechtlich wesentlicher, ursächlicher Zusammenhang. Die Verletzung habe sich der Kläger bei einer privaten, eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zugezogen. Der Versicherungsschutz entfällt in diesem Fall. Ein Arbeitsunfall liegt deshalb nicht vor. (bz)


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