BGH-Urteil
06.10.2008 | 10:52 Uhr

Keine pauschale Kopier-Abgaben auf PCs

Der Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Urheberrecht vom 2. Oktober 2008 (Aktenzeichen: I ZR18-06 PCs). Der BGH hatte darin pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten im Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Fujitsu Siemens Computers. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch PCs mit Abgaben belegen.


"Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt", kommentiert Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom. Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind. Beim aktuellen Urteil wurde ähnlich argumentiert wie beim Drucker-Urteil.

Die VG Wort hatte pro verkauften PC 30 Euro Abgaben gefordert. Sie führte für den Zeitraum ab 2001 ein Musterverfahren gegen FSC, dem sich zahlreiche Hersteller angeschlossen haben. Alle Hersteller mussten entsprechende Rücklagen bilden.

Die Bitkom-Branche lehnt die Forderung der VG Wort aus grundsätzlichen Erwägungen ab. "Die allermeisten Anwender nutzen PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren - etwa, um Dokumente zu erstellen oder Fotos zu bearbeiten", erklärt Scheer.

Laut einer repräsentativen Studie von TNS Infratest Rechtsforschung im Auftrag des Bitkom beziehen sich nur acht Prozent der privaten Kopiervorgänge mit Hilfe von PCs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte. Die meisten davon werden von einigen Gerichten und Wissenschaftlern als nicht abgabenpflichtig bewertet. Berücksichtigt man dies, ist bei PCs nicht einmal jeder hundertste Kopiervorgang abgabenrelevant. Für die Studie hatten mehr als 1.800 Computernutzer zwei Wochen lang detailliert Tagebuch geführt.

Bernd Bischoff, Präsident und CEO von Fujitsu Siemens Computers, betont: "PC-Käufer dürfen nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden." In Deutschland werden nach Angaben der internationalen Hightech-Statistik EITO dieses Jahr voraussichtlich 11,8 Millionen PCs verkauft (Desktop-PCs und Notebooks).

Sollte die VG Wort dieses Urteil nicht anerkennen, bleibt ihr nur noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dazu hat sie Zeit bis maximal vier Wochen nach der schriftlichen Urteilsbegründung, die aber noch bis zu sechs Monate auf sich warten lassen kann. (go)


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