Gute Nachrichten für Gläubiger und Schuldner
29.09.2008 | 12:15 Uhr

Mehr Versteigerungen im Internet

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden.


Die wirksame Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Zahlungstitels ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. "Gerade für den Schuldner ist es sehr wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen. Denn: Je höher der Erlös, desto weniger Gegenstände müssen versteigert werden, damit der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen kann. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung größere Beträge erzielt werden können. Denn über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeutet mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Wir helfen damit Schuldnern, wieder besser auf die Beine zu kommen. Und wir unterstützen die Gläubiger bei der Beitreibung ihrer offenen Forderungen", erklärte Zypries.

Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen "also keine Grundstücke" vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art "etwa über das Internet" nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein. "Dadurch sparen wir Kosten und ermöglichen ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren", betonte Zypries.

Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.

Das Gesetzesvorhaben betrifft auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Auch dazu wird die Internetversteigerung beweglicher Sachen als gesetzlicher Regelfall neben die Versteigerung vor Ort in der Abgabenordnung etabliert. Die Versteigerung findet auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.

Der Gesetzentwurf ist heute an die Länder und die betroffenen Kreise und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden. (mf)


Mehr zum Thema
  • Das europäische Mahnverfahren mehr
  • BAG: Bindungswirkung gegenüber Gesellschaftsgläubigern mehr
  • Firmeninsolvenz: Gleichbehandlung der Gläubiger unmöglich mehr
Blank
Mehr zu diesen Stichworten: Recht, Versteigerung, Gläubiger, Schuldner
Mehr aus der Rubrik: Recht-News
Themennewsletter News bestellen
Blank
Meinungen schreiben
Benutzername:
Passwort:
 
Aktuell im Channelpartner Forum
Aktuelle Kommentare
  • Lohnsteuerbescheinigungsdaten ab 2009 mehr
  • 2009 wird Arcor zu Vodafone mehr
  • Wer bin ich? mehr
Händler testen für Händler:
  • Testbericht: Hiper Type-R II 680 Watt - Ne... mehr
  • Testbericht: Scythe Hard Disk Stabilizer -... mehr
  • Testbericht: Hiper Osiris - Gehäuse mehr
Neu im CP Showroom:
  • Suche Großhändler mehr
Darüber lacht der Channel:
  • Darüber lacht der Channel - machen Sie mit... mehr
 
Newsletter