Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Das Unterschieben von Verträgen wird damit wirtschaftlich uninteressant, weil Unternehmen auf eigenes Risiko leisten.


Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Gesetzgeber zugeleitet. Mit der Stellungnahme des Bundesrates kann Mitte September 2008 gerechnet werden. Danach wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beraten werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte Anfang 2009 zu rechnen sein. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich. (mf)

Gehe zu Seite: zurueckzurück   1  |  2  | 3  weiterweiter


Mehr zum Thema
  • Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung beschlossen mehr
  • Mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung mehr
  • Telefonwerbung nimmt zu - Schutz ist kaum möglich mehr
  • E-Mail-, Fax- und Telefonwerbung und das neue UWG: was ist noch erlaubt? mehr
Blank
Mehr zu diesen Stichworten: Werbung, Internet, Telefon, Bundesregierung, Gesetze und Verordnungen
Mehr aus der Rubrik: Recht-News
Themennewsletter News bestellen
Blank
Meinungen schreiben
Benutzername:
Passwort:
 
Aktuell im Channelpartner Forum
Aktuelle Kommentare
  • Lohnsteuerbescheinigungsdaten ab 2009 mehr
  • 2009 wird Arcor zu Vodafone mehr
  • Wer bin ich? mehr
Händler testen für Händler:
  • Testbericht: Hiper Type-R II 680 Watt - Ne... mehr
  • Testbericht: Scythe Hard Disk Stabilizer -... mehr
  • Testbericht: Hiper Osiris - Gehäuse mehr
Neu im CP Showroom:
  • Suche Großhändler mehr
Darüber lacht der Channel:
  • Darüber lacht der Channel - machen Sie mit... mehr
 
Newsletter