Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Der Mitarbeiter hatte im Anschluss an eine Ausbildung beim Arbeitgeber von diesem zur Förderung seines Studiums ein Darlehen für die restliche Studienzeit erhalten. Die Gesamtdarlehenssumme sollte in 60 gleichen Monatsraten durch eine Anschlusstätigkeit des Mitarbeiters beim Arbeitgeber abgebaut werden. Nach Abschluss des Studiums bot der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine seinem Studium entsprechende Stellung an. Dieser lehnte ab. Der Arbeitgeber verlangte die Rückzahlung des Darlehens.
Das BAG hat den Darlehensvertrag als vorformulierte Vertragsbedingung gemäß § 310 Abs.3 Nr. 2 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterworfen (Transparenzgebot). Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens wurde abgelehnt, da das BAG den Darlehensvertrag als nicht klar und verständlich klassifiziert hat. Unklar war, ob überhaupt und wenn ja mit welcher Tätigkeit und Vergütung der Beklagte eingestellt werden sollte. Eine derartige lückenhafte Vertragsgestaltung eröffnet dem Arbeitgeber ungerechtfertigt weitgehende Entscheidungsspielräume. Diese Auswirkungen seien für den Arbeitnehmer bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar.
Die - auch aus steuerlichen Gründen - derzeit häufiger anfallenden Studienzuschüsse (in Form von Darlehen, Arbeitsverträgen, etc.) sind deshalb äußerst genau zu formulieren. Leider hat das BAG nicht mitgeteilt, wann und in welcher Form die gewünschte Transparenz gegeben ist. Insoweit verbleiben hier - leider - weitere Risiken.
Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittel-ständische Wirtschaft e.V. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Friedrich Schöbitz, Böheimstraße 45, 70199 Stuttgart, Tel. 0711 / 601734-30, Fax 0711 / 601734-33, Mail: info@kanzlei-schoebitz.de, Internet: www.schoebitz.biz (mf)

Mehr aus der Rubrik: Recht-News
Themennewsletter News bestellen

- Nokia N97 bringt iPhone-Konkurrenten... mehr
- Rund 630 Millionen Handy-Verträge in China... mehr
- Wie Sie zum Jahreswechsel den Verkauf... mehr
- Lohnsteuerbescheinigungsdaten ab 2009... mehr
- 2009 wird Arcor zu Vodafone... mehr
- Arbeitszeitgesetz - wie ist die maximale Arbeitszeit von Arbeitnehmern bemessen? mehr
- Überstunden - wie viele dürfen angeordnet werden und sind sie zu vergüten? mehr
- Abmahnfalle Amazon-Verkauf mehr
- 1.999,90-Euro-Fernseher für 199,90 Euro mehr
- Finger weg von fremden Bildern! mehr
- Ist die Kostenverordnung zum ElektroG unwirksam? mehr
- Wartungsvertrag: Tipps für IT-Firmen mehr
- Gericht lehnt Rundfunkgebühr für gewerblichen Internet-PC ab mehr
- Beleidigende Gesten im Straßenverkehr mehr
- So können Sie Ausschreibungen beeinflussen mehr
- Testbericht: Hiper Type-R II 680 Watt - Ne... mehr
- Testbericht: Scythe Hard Disk Stabilizer -... mehr
- Testbericht: Hiper Osiris - Gehäuse mehr
- Suche Großhändler mehr
- Darüber lacht der Channel - machen Sie mit... mehr
