Risiken für Gläubiger?
Bei allen Vorteilen bei der Unternehmensgründung muss man sich dennoch fragen, ob bei dieser neuen Rechtsform nicht die Gläubigersicherheit auf der Strecke bleibt. Bei der GmbH lag im Zeitpunkt der Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro vor, auf das im Insolvenzfall zurückgegriffen werden konnte. Dies ist bei der Unternehmergesellschaft nicht der Fall. Allerdings muss bei Vertragsabschlüssen stets die Gesellschaftsform "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" angegeben werden. Somit ist jedem Vertragspartner klar, mit welcher Gesellschaftsform er es zu tun hat und kann daher selbst entscheiden, ob er einen Vertrag abschließt oder es lieber unterlässt.
Fazit
Insgesamt ist eine längst überfällige Gesetzesnovelle gelungen. Sie beseitigt bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Rechtsformen und die Unternehmergesellschaft kommt insbesondere Existenzgründern im Dienstleistungssektor zugute. Bestehende Nachteile für Kleinunternehmer wurden beseitigt und die Unternehmensgründung am Standort Deutschland wird wieder attraktiver.
Die Autoren: Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, www.iri.uni-hannover.de
Thomas Feil arbeitet seit 1994 als Jurist und ist in Hannover mit den Schwerpunkten EDV-Recht, Internetrecht und gewerblicher Rechtsschutz tätig. Kontakt: www.recht-freundlich.de feil@recht-freundlich.de (mf)
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