Der kleine Bruder der GmbH
Wer bisher eine Firma gründen wollte, ohne bei einem Scheitern des Unternehmens selbst haften zu müssen, wählte meist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz "GmbH". Die GmbH haftet grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, ohne dass das Privatvermögen der Gesellschafter und des Geschäftsführers im Falle einer Insolvenz betroffen ist. Problematisch und oft kritisiert wurde in den letzten Jahren jedoch, dass erhebliches Kapital zur Gründung einer GmbH erforderlich war. 25.000 Euro war die Untergrenze des Stammkapitals und damit zuviel für viele Existenzgründer. Das war ein häufiger Grund dafür, dass viele deutsche Unternehmer eine Gesellschaft im Ausland gegründet haben, weil dort ein geringeres Stammkapital erforderlich war. Besonders beliebt war die englische "Limited", die lediglich eine Mindesteinlage von 1 englischen Pfund erfordert.
Neu: "Unternehmergesellschaft"
Um die Unternehmensgründung im Inland zu begünstigen, hat der Bundestag am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Es wird noch diesen Herbst in Kraft treten und beinhaltet zahlreiche Neuerungen. Zwar bleibt die Mindesteinlage bei der GmbH bei 25.000 Euro, interessant für Existenzgründer ist jedoch die neue Möglichkeit, bereits mit einem Euro Mindesteinlage eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft zu gründen. Diese heißt "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", § 5a GmbHG neue Fassung. Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH ohne Mindeststammkapital, die ihre Gewinne nicht voll ausschütten darf, sondern ein Viertel des Jahresgewinns anspart. Wird die Schwelle von 25.000 Euro erreicht, besteht die Möglichkeit, zu einer herkömmlichen GmbH umzufirmieren. Auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft ist günstig. Bei der Verwendung der Musterprotokolle betragen die Kosten für eine Gründung gerade einmal 120 Euro!
Zukünftig wird es außerdem möglich sein, den Verwaltungssitz einer GmbH oder Unternehmergesellschaft ins Ausland zu verlegen. In der Vergangenheit musste dieser stets im Inland liegen. Durch diese Änderung erhofft man sich, dass deutsche Unternehmen ihre Auslandstöchter in die Form einer GmbH überführen.
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