Urlaub für alle
Ob leitender Angestellter oder geringfügig Beschäftigter - jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub.
Dabei wird insgesamt von einer Mindesturlaubszeit von 24 Tagen ausgegangen, die sich auf eine wöchentliche Regelarbeitszeit von sechs Tagen bezieht. Beträgt die Wochenleistung weniger Tage, sinkt der Urlaubsanspruch dementsprechend im 4-Tage-Rhythmus. Das bedeutet bei einer Fünftagewoche hat der Arbeitnehmer mindestens 20 Tage Urlaub, bei einer Viertage Woche 16 und so weiter.
Wie bei jeder Regel gibt es natürlich auch beim Thema Urlaub Ausnahmen, wissen ARAG Experten. So steht sehr jungen Arbeitnehmern mehr Freizeit zu: Unter-16-Jährige haben einen gesetzlichen Mindesturlaub von 30 Werktagen, unter-17-Jährige von 27 Werktagen und unter-18-Jährige von 25 Werktagen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass der Anspruch an die tatsächlichen Arbeitstage anzupassen ist. Schwerbehinderte bekommen generell fünf Tage mehr als andere Mitarbeiter zugesprochen.
Ob eine Firma mehr Urlaubstage gewährt als vorgeschrieben sind, ist ihr selbst bzw. der Tarifvereinbarung, nach der sie sich richtet, überlassen. Sollte sie aber weniger aushandeln wollen, muss sich der Angestellte nicht darauf einlassen. Eine solche Regelung ist unzulässig. Generell gilt, dass der vollständige Urlaubsanspruch erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten vorliegt. (mf)

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