Widerrufsrecht in Gesetzesform kommt
Die Diskussion über eine rechtssichere und verbraucherfreundliche Gestaltung des Widerrufsrechtes oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzgebers, die zum 01.04.2008 in Kraft getreten ist, nicht beendet. Die aktuelle Widerrufsbelehrung ist weiterhin "nur" eine Verordnung mit der Folge, dass Gerichte diese in Teilen als unwirksam erklären können. Dass die Muster-Belehrung zum 01.04.2008 zudem nicht verbraucherfreundlich ist und kryptisch formuliert ist, kommt noch erschwerend hinzu.
Uns liegt nunmehr ein aktueller Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, in dem das Problem Widerrufsbelehrung endgültig erledigt werden soll, indem die Widerrufsbelehrung Gesetzesrang bekommt.
Nach einem ersten Eindruck werden sich viele Probleme im Sinne der Verbraucher und des Internethandels klären, wenn das Gesetz tatsächlich so verabschiedet wird. Der Gesetzgeber hat viele Probleme erkannt und praxisnahe Lösungen vorbereitet.
Nicht nur, dass die Art und Weise, wie über das Widerrufsrecht zu belehren ist, endlich einmal klar und rechtssicher geregelt wird, quasi nebenbei hat der Gesetzgeber noch weitere Punkte im Sinne des Internethandels erledigt, die einige rechtliche Schieflagen der Vergangenheit beseitigen werden:
Widerrufsfrist bei eBay nur noch 2 Wochen!
Nach der aktuellen Rechtslage beträgt die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat, da der eBay-Händler den Verbrauchern nicht vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehren kann. Zukünftig würde das Widerrufsrecht bei eBay jedoch 14 Tage betragen!
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