Bundestag
06.05.2008 | 10:26 Uhr

Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums verabschiedet

Die (effektivere) Bekämpfung der Produktpiraterie hat in der öffentlichen Diskussion der letzten Jahre breiten Raum eingenommen. Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin haben seit Amtseinführung bei einer Vielzahl von Anlässen und öffentlichen Auftritten auf die Wichtigkeit dieser Aufgabe hingewiesen und ihre Entschlossenheit betont, gegen die rechtswidrige Ausbeutung von Patenten, know-how, Marken und Urheberrecht vorzugehen.


Dennoch blieb die Umsetzung der europäischen "Durchsetzungsrichtlinie" 2004/48/EG lange Zeit liegen und ist (erst) am 11.04.2008 durch den Bundestag verabschiedet worden - die Umsetzungsfrist für die Mitgliedsstaaten war eigentlich schon Ende 2006 abgelaufen. Trotz eines schon vor Amtsantritt der Regierung Merkel im wesentlichen fertigen Gesetzesentwurfes war der Entwurf praktisch über zwei Jahre hinweg in einem gesetzgeberischen Loch verschwunden.

Was beinhaltet der "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" und vor allem: hat sich das Warten für die Rechteinhaber gelohnt?

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Die Neuregelungen des Entwurfs sollen in die verschiedenen Einzelgesetze zum Schutz geistiger Leistungen integriert werden und werden also im wesentlichen in das Patentgesetz, das Urheber-, Marken- und Gebrauchsmustergesetz übernommen werden. Teilweise sind die neuen Paragraphen wortgleich in allen diesen Gesetzen zu finden, teilweise bestehen aber auch Unterschiede. Nachfolgend sollen die Neufassung des Urhebergesetzes betrachtet werden, da dies (u.a.) für den Schutz von Software und Datenbanken die Vorgehensmöglichkeiten umreißt.

Die Kerninhalte der Durchsetzungsrichtlinie und des nun vorliegenden Gesetzentwurfes sind:

- bessere Beweiserlangung und -sicherung

- effizientere prozessuale Durchsetzung

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