Berufsunfähigkeit
25.04.2008 | 15:18 Uhr

Versicherung verweigerte Zahlung

Die Aufgabe eines Pförtners besteht nicht nur darin, präsent zu sein und eine Schranke zu öffnen und zu schließen. Und ein zu 80 Prozent berufsunfähiger Mann kann von seiner Versicherung nicht ohne weiteres auf eine Pförtnertätigkeit verwiesen werden, entschied das OLG Hamm in einem Urteil.


Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, konnte ein ehemaliger Isolierhelfer seinen Beruf nicht mehr ausüben, weil er an Morbus Parkinson erkrankt war. Er litt insbesondere unter Tremor im Bereich des rechten Armes und des rechten Beines sowie Störungen der Feinmotorik der rechten Hand. Ärztlich wurde ihm eine 80prozentige Berufsunfähigkeit bescheinigt.

Als der Parkinson-Kranke deshalb Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beantragte, lehnte diese allerdings ab. Auch wenn der Mann seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könne, so könne er doch eine Alternativtätigkeit aufnehmen, beispielsweise als Pförtner. Deshalb so die Akkuranz kaltschnäutzig, müsse er sich auf diesen Beruf verweisen lassen und könne keine Versicherungsleistungen beanspuchen. Das OLG Hamm sah das allerdings anders (Az. 20 U 17/07).

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