Widerrufsfrist auch bei "Sofort kaufen"
Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat "Sofort kaufen" beträgt einen Monat ( Fortführung von HansOLG MMR 06, 675 ) Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V ("Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung"), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d Abs.2 BGB nicht berücksichtigt ( Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger)
Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenommen würden, ist wettbewerbswidrig gemäß den §§ 357 Abs.2 S.2, 312c Abs.1 S.1 BGB i.V.m. § 1 Abs.1 Nr.10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr.11 UWG.
Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB einer eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 Abs.2 Nr.1 Abs.6 PAngV.
Angebote im "Sofort kaufen"-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Verkaufsangebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr im Sinne des § 5 Abs.2 Nr.2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden. OLG Hamburg, Urteil vom 12.9.2007, AZ.: 5 W 129/07. Quelle: Mittelstandsdepesche (mf)

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