257 Raubkopien, 21 Monate auf Bewährung
Der bereits verurteile Softwarepirat Oliver W., der aktuell eine Haftstrafe von drei Jahren wegen des Verkaufs gefälschter Software verbüßt, ist nun ein weiteres Mal wegen des Vertriebs von Raubkopien verurteilt worden.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn zu weiteren 21 Monaten auf Bewährung, allerdings verbunden mit der Auflage, innerhalb von zwei Jahren nach seiner Haftentlassung eine Summe von 30.000 Euro an die geschädigten Softwarehersteller zu zahlen. Erfüllt er diese Auflage nicht, wird die Bewährung widerrufen, und W. muss erneut für 21 Monate in Haft.
W. war voll geständig, gab jedoch an, selber hoch verschuldet zu sein. Der Verbleib seiner illegalen Einnahmen durch den Verkauf illegaler Software blieb in der Verhandlung ungeklärt. Die BSA und ihre Mitglieder behalten sich deswegen eine zusätzliche Zivilklage vor.
"Oliver W. ist ein alter Bekannter vor Gericht, der schon mehrfach wegen des Vertriebs von Raubkopien verurteilt worden war", erläutert Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsberater der BSA. "Sein Fall illustriert sehr gut, dass das Internet kein rechtsfreier Raum mehr ist. Hier wurden Hunderte Kunden geprellt ,und den Softwarefirmen wurden Einnahmen im sechsstelligen Bereich vorenthalten. Oliver W. hat dadurch über 29.000 Euro eingenommen. Dass gewerbliche Softwarepiraterie ihn vor Gericht und schließlich ins Gefängnis bringt, ist ihm wohl zu spät klar geworden."
"Wir halten es für wichtig, diesen Fall bekannt zu machen", so Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA. "Illegale Anbieter schädigen das Internet als Handelsplatz. Aber geprellte Kunden können sich wehren, und sie finden bei der Polizei und vor Gericht Gehör. Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, dass es mittlerweile eine große Zahl kundiger, engagierter Beamte gibt, die das Problem der Urheberrechtsverletzung verstehen. Zusammen mit den zuständigen Behörden bekämpft die BSA deshalb jede Art von Softwarepiraterie, und das mit immer besseren Resultaten."
Eine aktuelle Studie der IDC besagt, dass jede zweite Software, die in den USA über Online-Auktionshäuser angeboten wird, eine Raubkopie ist. Zwölf Prozent dieser Angebote wurden zudem manipuliert und können Viren, Spyware oder andere schädigende Programme enthalten. Die BSA hat deswegen eine Reihe von Ratschlägen veröffentlicht, mit denen sich Online-Käufer vor illegalen Angeboten schützen können.
Die IDC-Studie "The Risks of Obtaining and Using Pirated Software: 2006" und die Ratschläge der BSA finden Sie unter www.bsa.de
(mf)

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