Bilanzrechtsreform
12.07.2008 | 10:33 Uhr

Der Mittelstand als Gewinner?

Mit dem Beschluss der größten Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren glückt der Bundesregierung ein Bilanzierungsgesetz, dass auch für kleine und mittelständische Unternehmen praktikabel ist. Denn es ermöglicht einen international wettbewerbsfähigen Jahresabschluss nach HGB-Bilanzrecht bei gleichzeitiger Deregulierung und Kostensenkung.


Bislang waren Abschlüsse nach HGB-Bilanzrecht deutlich weniger aussagekräftig als solche nach Internationalen IFRS-Regeln (International Financial Reporting Standard). In der Folge wurde das Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmers oft nicht ausreichend befriedigt und damit der Zugang für Mittelständler zu kostengünstigen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen über den Kapitalmarkt erschwert. Ein Abschluss nach IFRS kam für kleine mittelständische Unternehmen schon aus Kostengründen meist nicht in Frage.

Das modernisierte HGB-Bilanzrecht liefert nun die Antwort auf international übliche IFRS- Rechnungslegungsstandards - ohne deren Nachteile in Bezug auf Komplexität, Zeitaufwand und Kosten.

Deregulierung: Bilanzierung wird einfacher und kostengünstiger

Insgesamt hält das neue Regelwerk viele Erleichterungen für Unternehmen parat:

So sind Einzelkaufleute, deren Umsatz 500.000 Euro und Gewinn 50.000 Euro im Geschäftsjahr nicht überschreitet, künftig von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach HGB befreit. Bilanz- und Umsatz-Schwellenwerte, die Ausschlag gebend sind für den Umfang von Offenlegungspflichten und Rechnungslegung, wurden um 20 Prozent angehoben. Für kleine Kapitalgesellschaften bedeutet dies Erleichterungen im Hinblick auf Jahresabschluss-Prüfung und Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung; ausreichend ist nun die Offenlegung der Bilanz. Mittelgroße Unternehmen dürfen von nun an mehrere Bilanzpositionen zusammenfassen, was deutschlandweit Ersparnisse von bis zu 300 Mio. Euro bedeuten kann.

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