Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen.
Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels Signaturkarte, so dass eine "doppelte" Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist.
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