Neues Urteil
30.04.2008 | 11:02 Uhr

Arbeitnehmerschaden durch betriebliche Altersversorgung

Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat durch Urteil vom 15.03.2007 (Az. 4 Sa 1152/06) einen Arbeitgeber verurteilt, seinem früheren Mitarbeiter die Differenz zwischen der "Beitragssumme umgewandelter Lohnbeiträge" und dem "Rückkaufswert" zum Ende des Arbeitsverhältnis zu erstatten.


Nach rund 3,5 Jahren Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse (UK) mit Geldanlage bei einer Versicherung hatte der Mitarbeiter auf etwa 6.000 Euro Gehalt verzichtet: Die Versicherung gab den "Wert" der Ersparnisse am Ende mit weniger als 10 Prozent an.

98 Prozent Lohnwertverlust durch Altersversorgung über Versicherung

Ähnlich war es einem Teilzeitmitarbeiter gegangen. Über Entgeltumwandlung sparte er monatlich 100 Euro für sein Alter - nach 1,5 Jahren waren rund 2.000 einbezahlt. Der Versicherer teilt zum Ende der Beschäftigung mit, dass der Wert sich auf gut 30 Euro beläuft.

Die fehlende Differenz wird dafür verwendet, die Abschluss- und Verwaltungskosten beim Träger der betrieblichen Versorgung (z.B. einer U-Kasse und einer Versicherung) zu finanzieren, eingeschlossen die Provision des Vermittlers: Versicherungen haben diese Kosten nicht über die gesamte (geplante) Laufzeit gleichmäßig verteilt, sondern nach der Methode des Mathematikers August Zillmer (daher "Zillmerung" genannt) mit den Beiträgen der ersten Monate bzw. Jahre verrechnet.

Geldvernichtung statt Vermögensbildung

Seit 01.01.2008 (VVG-Reform) müssen Versicherer die Abschlusskosten von Lebensversicherungsverträgen mindestens über die ersten 5 Jahre gleichmäßig verteilen. Am Prinzip der Zillmerung an sich hat sich dadurch wenig geändert.

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