Keine Lohnsteuerkarte mehr
Ab 2011 ersetzt das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" die Lohnsteuerkarte aus Papier.
Die Beschäftigten brauchen sich dann nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Damit kann dieser die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Da die allermeisten Unternehmen mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiten, wird das Lohnsteuerverfahren so erheblich einfacher.
Die Arbeitgeber erhalten auch in Zukunft nur die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Dazu gehören Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge.
Neue Steuer-Identifikationsnummer
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer für jede Bürgerin und jeden Bürger macht das Steuerverfahren ebenfalls einfacher. Denn wer umzieht, behält künftig seine Steuernummer. Seit dem 1. Juli 2007 übermitteln die Meldeämter hierfür die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Die Vergabe der Steuernummer ist nicht Teil des Jahresssteuergesetzes 2008, sondern bereits in der Abgabenordnung geregelt.
Gespeichert werden nur die Identitätsdaten der Steuerpflichtigen: Namen, Geburtstag und Anschrift. Eine anderweitige Nutzung der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern als für steuerliche Zwecke ist nicht zulässig. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums. (mf)

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