Steuertipp der Woche: Diese Versicherungsprämien können Sie absetzen!
Versicherte können ihre Beiträge in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Voll absetzbar sind Versicherungsprämien, die direkt mit dem Beruf oder der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen, sie können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. So können beispielsweise Ärzte, Architekten, Ingenieure, Lehrer und viele andere Berufsgruppen die Kosten für ihre Berufshaftpflicht geltend machen. Berufskraftfahrer setzen die Beiträge zu ihrem Verkehrsrechtschutz voll als Werbungskosten ab. Vermieter können ihre zu versteuernden Einkünfte um die Beiträge zu Gebäudeversicherungen und den als Hausbesitzer abgeschlossenen Haftpflicht- und Rechtschutzpolicen mindern.
Vorsorgeaufwendungen zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken zählen steuerrechtlich dagegen zu den nur begrenzt absetzbaren Sonderausgaben. Sonderausgaben sind beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung) und zu privaten Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Ebenso steuerliche Sonderausgaben sind die Beiträge für Risikolebensversicherungen oder privaten Renten. Sogar Beiträge zu Reisekrankenversicherungen, zur Kfz-Haftpflicht sowie zu anderen Haftpflichtpolicen wie etwa der Tierhalter- oder der Sportboothaftpflicht können im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Weitere Informationen auch unter: www.riesterrenten-forum.de und www.moneytimes.de (mf)

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