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04.01.2007 | 00:00 Uhr

Mängel klar beschreiben

Beschreibt ein Ebay-Verkäufer seinen Versteigerungsgegenstand zutreffend, bagatellisiert aber Mängeln , so täuscht er die Ebay-Bieter, weil er gleichzeitig das Vorhandensein gravierender Mängel verschweigt. Hier handelt der Verkäufer arglistig. Der Käufer darf darauf vertrauen, dass die Angaben im Angebot zutreffen. Deshalb ist die Angabe, am gebrauchten Fahrzeug seien noch kleine Restarbeiten zu erledigen, unvollständig und irreführend, wenn tatsächlich umfangreiche Restaurierungsarbeiten notwendig sind. (Kammergericht Berlin, Az.: 26 U 96/04) jlp/MF



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