22.12.2005 | 15:12 Uhr

Update Dienstwagenregelung: Geld verdienen mit elektronischen Fahrtenbüchern

Durch den Beschluss des Bundeskabinetts am Dienstag, den 20.12.2005, wird es eine Neuregelung zum Stopfen von Steuerschlupflöchern geben.


Die Neuregelung zielt vor allem auf Selbstständige und Kleinunternehmer, die ihr Fahrzeug wenig geschäftlich nutzen. Demnach können Selbstständige, Ärzte oder Anwälte ihren Dienstwagen nur noch dann günstig mit einem Prozent des Listenpreises versteuern, wenn sie ihn überwiegend dienstlich nutzen. Und überwiegend heißt, mehr als 50 Prozent. Das betrifft die gefahrenen Kilometer und nicht die Fahrtzeiten.

Wer also beispielsweise dienstlich nur in einer Großstadt unterwegs ist und am Wochenende aufs freie Land fährt, könnte mit dem neuen Gesetzentwurf Schwierigkeiten bekommen.

Gegebenfalls müssen die Betroffenen mit einem Fahrtenbuch die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs nachweisen.

Hersteller von elektronischen Fahrtenbüchern wie zum Beispiel die Q1Q Telematic, versprechen sich und ihren Händlern durch diese Vorgaben im Jahr 2006 ein gutes Geschäft.

Das Unternehmen bietet mit dem Produkt OsCAR das erste elektronische Fahrtenbuch via Internet. OsCAR erlaubt eine detaillierte und automatische Kilometererfassung. Damit entfällt das lästige Führen eines Fahrtenbuchs.

Das Besondere daran: es ist manipulations- und revisionssicher. Wenn im Fahrzeug das Modul installiert ist, wird automatisch jeder Fahrzeugstart und jedes Fahrtende an den zugangsgeschützten q1q Internetserver übermittelt. Unter www.mein-fahrtenbuch.de ist für die Nutzer des Tools dann eine detaillierte Liste mit allen Fahrten abrufbar, die ihr Fahrzeug zurückgelegt hat, mit straßengenauem Start- und Zielort, mit Datum, Uhrzeit und allen gefahrenen Kilometern.

Den Zweck der Fahrt und die Angabe, ob sie dienstlich, privat oder eine Fahrt zur Arbeitsstätte war, lässt sich im elektronischen Fahrtenbuch leicht vom Anwender ergänzen. Das automatische Fahrtenbuch ist stets aktuell und enthält alle gewünschten erforderlichen Daten. Man kann es sich einfach als fertig ausgefülltes Formular ausdrucken und dem Finanzamt vorlegen. (jh)


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